Wasser

 

Wasserhausanschluss

Als Bauherr im Ver- bzw. Entsorgungsgebiet der Stadtwerke Erftstadt, haben Sie sicherlich sehr viel zu koordinieren. Wir wollen Ihnen mit nachfolgender Information zumindest für die Wasserversorgung einen „Leitfaden“ an die Hand geben, mit dem Ihnen der Anschluss an unser Netz erleichtert wird. Beachten Sie bitte für die Wasserversorgung, dass wir nicht für alle Stadtteile zuständig sind und Sie sich beim Anschluss innerhalb der Ortslagen Friesheim, Bliesheim, Erp, Borr, Scheuren und Niederberg hinsichtlich der Wasserversorgung an das Verbandswasserwerk Euskirchen wenden müssen. Nähere Infos zum Verbandswasserwerk Euskirchen finden Sie unter: www.vww-euskirchen.de 

Vorbemerkungen zum Anschluss an die städtische Wasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Erftstadt.

Die Wichtigkeit der Versorgung mit einwandfreiem, der Trinkwasserverordnung entsprechenden Trinkwasser erfordert besondere Maßnahmen in Bezug auf die jeweilige Installation, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes. Damit das Trinkwasser „sauber“ bis zu Ihrem Wasserhahn kommt, sind an die Qualifikation der Firmen/Installateure die an den Anlagen zur Wasserversorgung arbeiten auch besondere Anforderungen zu stellen. Die Stadtwerke halten hierfür entsprechend ausgebildetes und regelmäßig geschultes Personal vor, so dass wir für den Bereich außerhalb Ihres Gebäudes diesen hohen Standart garantieren können. Gleiches verlangen wir aber auch von der Installation bzw. den Installateuren in den Gebäuden. Wir lassen uns daher von den Firmen regelmäßig entsprechende Prüfzeugnisse bzw. Zulassungen vorlegen und nehmen diese dann –personenbezogen- in unser Installateurverzeichnis auf.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ein Anschluss an unser Versorgungsnetz nur durch  von uns zugelassene Installateurfirmen erfolgen kann.

Allgemeines zum Wasserhausanschluss

Der Wasserhausanschluss ist die Versorgungsleitung vom Hauptnetz in der Straße bis in Ihren „Hausanschlussraum“ und dort bis zum ersten Absperrventil. Grundsätzlich ist dieser Anschluss Eigentum der Stadtwerke und liegt in deren Unterhaltung. Sie zahlen für dessen erstmalige Erstellung lediglich einen sogenannten Aufwandsersatz. Die Höhe des Aufwandsersatzes richtet sich dabei nach der jeweils erforderlichen Länge des Anschlusses –unterteilt in Privatfläche und öffentlicher Verkehrsraum- und der gültigen Preisregelung zur Wasserversorgung.

Um hier bereits durch eine sinnvolle Planung Kosten einsparen zu können, sollten Sie zunächst eine  geeignete Übergabestelle für Trinkwasser sowie die anderen Versorgungsleitungen im Gebäude festlegen.

Dabei ist es angeraten, einen Hausanschlussraum für alle Anschlüsse vorzusehen. Die Übergabestelle muss dabei trocken, begehbar und frostfrei sein und sollte an der zur Straßenseite  gelegenen Hauswand liegen. Den endgültigen Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen den Versorgungsleitungen und Ihrer Hausinstallation legen im Regelfall die Fachleute des jeweiligen Versorgungsträgers fest, wobei Ihre Wünsche weitgehend Berücksichtigung finden.

Die Stadtwerke bemühen sich dabei möglichst die erforderlichen Arbeiten zur Anschlusserstellung mit den anderen Versorgungsträgern abzustimmen um so eine kostengünstige Erstellung für Sie realisieren zu können. Allerdings entzieht es sich oftmals unseres Einflusses, wann und wie die jeweiligen Unternehmen die Anschlussarbeiten durchführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir nicht zu jeder Zeit vor Ort sein und die Bauarbeiten nur mit einem gewissen Vorlauf durchführen können. Je früher wir Ihren Antrag erhalten, umso eher können wir „termingerecht“ den Anschluss für Sie erstellen. Aber auch dann kann es noch zu – von uns nicht zu vertretenden- Verzögerungen kommen.

Die Verlegung des Anschlusses teilt sich auf, in eine Verlegung im öffentlichen und eine Verlegung im privaten Bereich. Der Privatbereich ist dabei regelmäßig das Stück zwischen öffentlichem Verkehrsraum und dem Wassermesserbügel im Hausanschlussraum. Die Preise für die Verlegung richten sich dabei nach den Angaben in der jeweils aktuellen Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt. Im privaten Bereich sind bauseits (also von Ihnen) die Erdarbeiten, Mauerdurchbrüche, sowie die Montage des Wassermesserbügels und des „Freistrom Rückflussverhinderer“ kurz KFR Ventils zu erbringen. Werden die bauseitigen Leistungen nicht erbracht, werden diese gesondert von den Stadtwerken in Rechnung gestellt, wobei diese die Baukosten der Baufirma zzgl. 7% Verwaltungskosten betragen. Die Verlegung der Wasserleitung selbst erfolgt jedoch nur durch fachkundige Monteure der Stadtwerke bzw. durch von diesen beauftragte Unternehmen. Das Verschließen des Leitungsgrabens hat dann wieder durch den Bauherren zu erfolgen, sofern „wir“ hierzu den Auftrag nicht erhalten haben. Achten Sie bitte darauf, dass die Grundleitungen für Abwasser immer tiefer liegen müssen, als die Leitung zur Wasserversorgung.

Es ist auch möglich, in Absprache mit den Stadtwerken ein Leerrohr/Schutzrohr im Erdreich zu verlegen, in das dann die Hausanschlussleitung später eingeschoben wird. Auf den beiliegenden Skizzen ist u.a. auch ein Beispiel abgebildet, wie die Leerrohrverlegung zu erfolgen hat.

Bitte sehen Sie die Leitungsführung des Hausanschlusses so vor, dass diese auch später nicht überbaut oder überpflanzt wird. Wir werden einer derartigen Leitungsüberbauung nicht oder nur in ganz besonderen Ausnahmen und unter hohen Auflagen zustimmen können. Die Verwendung von Leerrohren hat sich aber in solchen Fällen bewährt, wobei auch hier eine Abstimmung mit den Stadtwerken dringend empfohlen wird.

Antrag auf Wasserhausanschluss

Der Wasserhausanschluss ist bei den Stadtwerken Erftstadt zu beantragen. Wir benötigen zur weiteren Bearbeitung einige Informationen bzgl. der Hausinstallation sowie der Lage des Hausanschlussraumes. Sie sollten daher den Antrag von Ihrem Installateur ausfüllen lassen. Diesem ist im Regelfall auch der erforderliche amtliche Lageplan (Kopie einer Flurkarte) des Grundstückes und ein Kellergeschoss-Grundriss mit der gewünschten Leitungsführung beizufügen. Den Antragsvordruck finden Sie hier.

Nach Antragseingang wird geprüft, ob auf das Grundstück bereits eine „Ablöse“ für den zu zahlenden Baukostenzuschuss erfolgt ist. Sollte dies nicht erfolgt sein, wird für diesen eine Rechnung gestellt.

Nach Zahlungseingang wird ein gemeinsamer Ortstermin mit den einzelnen Versorgern vereinbart, bei dem die Trassenführung der Hausanschlüsse und die Durchführung der Arbeiten bestimmt wird. Wir sind dabei bemüht, den Termin auch mit Ihnen abzustimmen.

Eine diesbezügliche Checkliste finden sie hier.

Die Anlagen des Kunden

Zur Trinkwasser-Hausinstallation, auch als Kundenanlage bezeichnet, gehören alle nach dem Hauptabsperrventil (sitzt vor dem Wasserzähler) sich anschließenden Leitungen und Anlagen inkl. der Zählergarnitur. Davon ausgenommen ist lediglich der Wasserzähler, welcher unser Eigentum ist.

Wie oben bereits erwähnt, darf die Kundenanlage nur von eigens dafür zugelassenen Installateuren erstellt und in Betrieb genommen werden.

Inbetriebnahme des Hausanschlusses

Nach Fertigstellung der Trinkwasser-Hausinstallation durch den zugelassenen Installateur erfolgt dessen „Fertigmeldung“ an die Stadtwerke Erftstadt. Hierzu ist der entsprechende Vordruck zu verwenden. Die Stadtwerke überprüfen dann vor Ort Ihre Wasserinstallation auf Übereinstimmung mit der DIN 1988. Bei mängelfreier Abnahme wird der Wasserzähler montiert.    

Der Wassermesser

Nach § 18 der Allgemeinen Bedingungen zur Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) und der DIN 1988 ist das Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die durch den Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen festzustellen, die den Regeln der Technik und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Wasserzähler ist und bleibt das Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens. In regelmäßigen Abständen (in der Regel 6 Jahre) wird der Wasserzähler von uns ausgewechselt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zähler stets gut zugänglich ist und nicht durch Regale o.ä. der Zugang versperrt wird. Er darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtwerke  überbaut oder umverlegt werden.  Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Zähler vor Frosteinwirkung oder sonstiger Beschädigung geschützt ist. Für Schäden am Wassermesser infolge unzureichendem Frostschutz, Diebstahl, Wandalismus usw. haftet immer der Anschlussnehmer direkt.

Hier erhalten Sie Informationen zum turnusmäßigen Wasserzählertausch

Bei der Planung der Arbeiten durch den Installateur ist die angefügte Skizze zu beachten.

 

Sollten Sie weitergehende Fragen zum Anschluss an die städtische Wasserversorgung haben, wenden Sie sich einfach direkt an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stadtwerketeam

 
 

Ansprechpartner


Stadtwerke Technik-Team

eMail: stadtwerke-technik@erftstadt.de