Die Stadtwerke Erftstadt sind, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, für die Beseitigung des häuslichen Abwassers sowie für das von befestigten bzw. versiegelten Flächen abfließenden Niederschlagswassers verantwortlich. Hierbei erfolgt im Regelfall die Beseitigung über den Grundstücksanschluss. Je nach Lage Ihres Bauvorhabens können Sie das häusliche Abwasser und das Niederschlagswasser der Mischwasserkanalisation in der Straße zuführen. In Teilbereichen unseres Stadtgebietes, insbesondere in Neubaugebieten, ist jedoch die Entwässerung im Trennsystem vorgesehen. Für diesen Fall ist die Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser auf dem Grundstück erforderlich. Hier sind, bzw. werden für Sie auch zwei Grundstücksanschlüsse verlegt.
Wie bereits erwähnt, erfolgt der Anschluss an die städtische Kanalisation über einen Grundstücksanschluss. Dieser bildet die Verbindungsleitung zwischen dem Hauptkanal in der Straße und der Entwässerungsleitung auf Ihrem Grundstück. Die Leitungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straße einschl. Bürgersteig) liegen in der Zuständigkeit der Stadtwerke und werden auch von diesen erstellt bzw. unterhalten.
Vor Verlegung eines Kanalhausanschlusses ist von Ihnen ein einmaliges Entgelt (Baukostenzuschuss Kanal) zu zahlen. In diesem Baukostenzuschuss sind die Kosten der erstmaligen Herstellung einer Kanalanschlussleitung vom Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze enthalten.
Für zusätzliche oder „extra“ herzustellende Anschlüsse wird ein Kostenersatz in Höhe der Herstellungs- zuzüglich 7 % Verwaltungskosten erhoben.
Auch wenn wir uns bemühen, Ihren Aufwand bis zum Anschluss an unser Entwässerungsnetz möglichst gering zu halten, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sofern Sie sich an nachstehendem „Fahrplan“ orientieren, wird sich der Aufwand für Sie und unsere Bearbeitungszeit in Grenzen halten.
Für den späteren Anschluss an unser Netz benötigen Sie Angaben zur Lage und Höhe unserer Leitung(en) in der Straße. Diese Daten sind im Regelfall in einem Kanalbestandsplan enthalten. Bei einigen Leuten ist dieser Plan auch als „Kanalhöhenschein“ bekannt.
Ihr Architekt kann danach die Hausentwässerung so ausrichten, dass es nicht zu Gefälleproblemen kommt oder die Anschlusspunkte voneinander abweichen. Ferner wird er eine ausreichende Rückstausicherung für Ihr Bauvorhaben einplanen.
Für das Erstellen eines Kanalbestandsplanes benötigen wir lediglich eine Kopie des Lageplans Ihres Grundstücks. Mit dem Bestandsplan erhalten Sie Hinweise auf unsere bekannten Besonderheiten des Netzes - Angaben darüber, ob ein Anschluss bereits vorhanden ist oder dieser eigens hergestellt werden muss.
Der Kanalbestandsplan hat Ihnen bereits Informationen zu Ihrem „Anschlusspunkt“ gegeben.
Dieser ist jedoch keine Erlaubnis zum Anschluss an unser Netz.
Für den eigentlichen Anschluss, die Herstellung von zusätzlichen oder Veränderung von bestehenden Grundstücksanschlüssen ist ein Antrag bei den Stadtwerken zu stellen. Das Formular hierfür erhalten Sie hier. Sie können es aber auch bei uns anfordern, bzw. unter dem Menüpunkt Downloads abrufen.
Beachten Sie bitte, dass auch bei Reihenhaus- oder Doppelhausbebauung jedes Grundstück über eine eigene separate Grundstücksanschlussleitung entsorgt werden muss. Es sind daher auch separate Anträge zu stellen.
Wie bereits erwähnt, sind die Grundstücksanschlüsse im Regelfall bereits für Ihr Grundstück verlegt und mithin hinsichtlich Lage und Höhe bereits vorgegeben.Gemäß der Allgemeinen Ensorgungbedingungen für Abwasser- AEB-A-der Stadtwerke Erftstadt vom 27.12.2010 § 1 Absatz (3) Der Entsorgungsvertrag kommt auf schriftlichen Antrag zustande, wenn die Stadtwerke dem Antrag nicht innerhalb von 4 wochen widersprechen.Die Ablehnung kann sich nur auf Gründe des § 3(1) der Allgemeinen Abwassersatzung der Stadt Erftstadt stützen.
Verfügt Ihr Grundstück noch nicht über einen Grundstücksanschluss, wird dieser für Sie nach Antragseingang hergestellt. Hierzu sollten Sie im beizufügenden Lageplan die von Ihnen gewünschte Lage an der Grundstücksgrenze angeben. Wir werden, soweit dies möglich ist, diese beim Bau entsprechend berücksichtigen.
Wenn die Herstellungskosten zu Ihren Lasten gehen sollten, erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag über die von Ihnen zu übernehmenden Baukosten einschließlich Verwaltungskostenbeitrag. Erst nachdem wir von Ihnen die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erhalten haben, werden wir den Anschluss für Sie erstellen.
Bitte planen Sie ein, dass von der Beantragung bis zur Herstellung ein Zeitraum von rd. vier Wochen erforderlich sein kann. Wenn wir Ihnen unsererseits auch eine zügige Antragsbearbeitung versichern können, so benötigen die von uns beauftragten Baufirmen in ihrer Disposition einen deutlich längeren Vorlauf.
Die Beantragung des Grundstücksanschluss bedeutet nicht, dass wir diesen dann automatisch herstellen. Sondern informieren Sie uns bitte rechtzeitig, erst dann werden wir den Bauunternehmer beauftragen!
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das von versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück zu versickern / verrieseln. Hierfür gibt es verschiedene technische Möglichkeiten, über die Sie Ihr Architekt sicherlich beraten kann. Auch wir bieten Ihnen gerne unsere diesbezügliche Beratung an.
Das Versickern/Verrieseln von Niederschlagswasser ist genehmigungspflichtig. Diese erteilt Ihnen die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreis (Tel.: 02271 / 83-0).
Wenn in der Straße vor Ihrem Grundstück jedoch ein Trennsystem vorhanden ist, werden wir einer dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung, also der Versickerung auf dem Grundstück, nicht zustimmen. Das Niederschlagswasser ist dann, sofern es über technische Einrichtungen (Rohre etc. ) gefasst wird, dem Regenwasserkanal in der Straße zuzuführen. Unbeschadet dessen begrüßen wir es jedoch, wenn Sie Ihr Niederschlagswasser in Behältern (Zisternen) sammeln und als Brauchwasser bzw. zur Gartenbewässerung nutzen. Lediglich der Überlauf dieser Einrichtungen ist dann an den Kanal anzuschließen.
Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten der Niederschlagswasserbeseitigung erhalten Sie hier!
Noch einige Hinweise zum Schluss:
Grundsätzlich gilt es bereits bei der Planung der häuslichen Entwässerung zu beachten, dass sich diese nach der Höhe des Grundstücksanschlusses bzw. des Kanals in der Straße richten muss. Ist die Höhe des Anschlusspunktes nicht eindeutig im „Kanalhöhenschein“ angegeben, empfiehlt es sich, diesen vorab an der Grundstücksgrenze frei zu legen.
Bei der Verlegung der Leitungen sind die einschlägigen Vorschriften z.B. die DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ der § 45 der Landesbauordnung etc. zu beachten. Weitere Informationen hierüber wird Ihnen Ihr Architekt geben.
Ferner enthält die Entwässerungssatzung der Stadt Erftstadt wichtige Informationen, die es zu beachten gilt.
Aufgrund der immer häufiger werdenden separaten Ableitung von Schmutz- und Regenwasser beachten Sie bitte unbedingt, dass die Entwässerung nur über die jeweils dafür vorgesehenen Kanäle erfolgt. Die Ableitung von Dränagewasser über die städtische Kanalisation ist grundsätzlich nicht gestattet.
Vermeiden Sie bitte bereits im Vorfeld evtl. Unannehmlichkeiten. Wir geben Ihnen gerne Auskunft und helfen Ihnen bei Unklarheiten. Nach Terminabsprache besuchen wir Sie ebenfalls gerne auf Ihrer Baustelle.